Fassadenprogramm – weiterem Antrag zur Fassadenaufwertung wurde zugestimmt!

Im März 2017 wurde einem weiteren Antrag auf Zuwendung aus dem Fassadenprogramm zugestimmt. Der Eigentümer plant die Herrichtung und Erneuerung der Fassade seiner Immobilie noch in diesem Jahr umzusetzen. Auf der Grundlage der Projektzustimmung können die Arbeiten unmittelbar aufgenommen werden und erhält am Ende einen verlorenen Zuschuss für die anerkennungsfähigen Kosten der Herrichtung.

weitere Informationen und Unterlagen zum Fassadenprogramm finden Sie hier:

Private Modernisierungsmaßnahmen